aktiv!magazin Herbst / Winter 2014 - page 43

Mit Wirkung zum 1 . April 2007 hat der Gesetzgeber als
individuellen Leistungsanspruch die Spezialisierte
Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
in das
Sozialgesetzbuch V aufgenommen.
Seitdem hat jeder
Versicherte in Deutschland das Recht auf diese neue
Versorgungsform.
Das Ziel:
Patientinnen und Patienten,
deren Erkrankung einen unheilbaren Verlauf nimmt,
mit
erhöhtem und besonderem Betreuungsbedarf
eine
Versorgung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Als weitere Rechtsgrundlage wurden im März 2008 die
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
zur
Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung
veröffentlicht und im Juni 2008 die gemeinsamen
Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen
(GKV Spitzenverband) verabschiedet.
In den meisten Bundesländern wurden inzwischen SAPV-
Strukturen aufgebaut.
Allerdings ist bis dato kein
flächendeckendes Netz an Angeboten vorhanden. Umfang
und Art
der
Leistungen und Entgelte sowie
Abrechnungsmodalitäten sind in den einzelnen
Bundesländern bisher noch uneinheitlich geregelt.
Notwendig wird die über eine allgemeine Versorgung durch
Hausarzt und Pflegedienste hinausgehende spezielle
ambulante Palliativbetreuung bei rund zehn Prozent der
Palliativpatienten. Ob ein solcher Fall vorliegt, wird nach
einem entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse vom
Medizinischen Dienst der Kassen (MdK) geprüft.
Die
Genehmigung erfolgt meist binnen zwei bis drei Tagen.
In Bayern darf in den definierten Zuständigkeitsgebieten mit
rund 300000 Einwohnern jeweils nur ein SAPV-Dienst tätig
werden (Ausnahme: München), um eine Konkurrenzsituation
zum Nachteil der Patienten zu verhindern. In der Region
Kelheim ist dies die Adiuvantes-SAPV GmbH,
die alle
erforderlichen Qualitätsstandards erfüllt. Derzeit sind sechs
Pflegekräfte und drei Ärzte hier im Einsatz,
um
durchschnittlich 30 bis 35 Fälle im Monat zu begleiten.
Jeder hat einen Anspruch
auf Hilfe
Leistungen für die SAPV
können abgerechnet werden
1...,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42 44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,...60
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