aktiv!magazin Herbst / Winter 2014 - page 47

erklärt,
auch bei
entzündlichen
Erkrankungen,
Parkinson,
MS oder
Psychotraumata und das obwohl es afast
keine Nebenwirkungen hatQ.
Um die
richtige Dosis für
die jeweilige
Erkrankung zu finden, arbeitet man im
Kibbuz eng mit Wissenschaftlern wie
Prof.
Ruth Gallily zusammen.
Die
Forscherin weist
in dem auf
nachzulesenden
Beitrag auf die zwei grundlegenden
Wirkstoffe hin S das THC,
das den
Rauschzustand bewirkt und das CBD,
das laut ihren Erkenntnissen aabsolut
ungiftig und entzündungshemmendQ ist.
Warum aber wehrt
sich die
Pharmaindustrie gegen Cannabis?
Die Immunologin erklärt sich das mit
der Tatsache, dass man eine Pflanze
nicht patentieren lassen kann und: die
synthetische Gewinnung von CBD sei
awahnsinnig billigQ
S das könne
jemandem,
der aCortison und andere
stinkteure MedikamenteQ
verkaufen
wolle, nicht passen.
In Israel wird Marihuana mit unter den
gestrengen Augen des Gesundheits-
Ministeriums gezüchtet.
In einer
Gesellschaft mit dem schönen Namen
aTikkun OlamQ (aHeilung der WeltQ).
Gegen Rezept und Personalasweis
erhalten Patienten hier
ihre
Monatsration.
Einer von ihnen ist
Moshe Roth,
ein Überlebender des
Holocaust.
Ihn befreite der Wirkstoff
THC von quälenden posttraumatischen
Störungen.
Wie aber sieht die Situation in
Deutschland konkret aus?
Laut Wikipedia ist seit Mai 201 1
Cannabis azur
Herstellung von
Zubereitungen zu medizinischen
ZweckenQ verkehrsfähig und cannabis-
haltige Fertigarzneimittel
(Phyto-
Pharmaka)
sind verschreibungsfähig.
Das macht es für die Patienten jedoch
nicht
viel
einfacher.
Nur
in
Ausnahmefällen wird Cannabis
tatsächlich verschrieben und in der
Regel trägt der Patient die Kosten für
die meist teuren Medikamente selber.
Dagegen läuft das Selbsthilfenetzwerk
SCM Sturm.
1 71 1 7 offline und 1 6225
online Mitzeichner fanden sich heuer
nach offizieller Lesart für die Petition, in
der Dr. Franjo Grotenheim mit vielen
anderen Fachkollegen die Kosten-
Übernahme fordert.
Ein weiteres
Anliegen:
Die Einstellung der
Strafverfolgung
von
Cannabis-
Konsumenten, die ihr Leiden mit der
illegalen Droge lindern wollten.
Einen Stein brachten im Juli 201 4 drei
Betroffene ins Rollen,
die vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Köln das
Recht zum Anbau von Cannabis für den
Eigenbedarf erstritten. Die Begründung:
die Kosten einer Behandlung seien für
sie nicht tragbar. Bleibt zu hoffen, dass
bald auch im sonst so fortschrittlichen
Deutschland die Weichen anders
gestellt werden. Schließlich hat schon
der chinesische Kaiser Shen Nung im
Jahr 2737 vor Christus Cannabisharz zur
Linderung von allerlei
Leiden
empfohlen. Und auch viele Heilkundige
des Mittelalters wussten um die
Heilkraft des Hanfes.
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